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Verkaufsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeines

Für alle uns erteilten Aufträge gelten nachstehende Bedingungen als vereinbarter Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen sowie abweichende Bestellbedingungen des Auftraggebers gelten nur nach unserer schriftlichen Bestätigung.

Preise

Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Umsatzsteuer und Verpackung.
Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. Die Verrechnung des Aufwandes von einer Mann-Stunde für die Erstellung/Begutachtung von Reparaturen entfällt bei Erteilung des Reparaturauftrages.

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge werden von uns ohne Gewähr abgegeben und sind unverbindlich.

Liefer-/Leistungsfristen

Die Lieferfristen beginnen mit Klärung aller für die Auftragsausführung notwendigen Punkte. Angegebene Liefertermine verstehen sich stets voraussichtlich und sind unverbindlich. Behinderungen aller Art, die abzuwenden nicht in unserer Macht liegen oder uns nicht zumutbar sind, entbinden uns von der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen während deren Dauer und auch hinsichtlich deren Folgen und verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.

Stornierung

Im Falle der Stornierung von Teil- oder Gesamtlieferungen durch den Kunden verpflichtet sich der Kunde eine Aufwandsentschädigung in der Höhe der Eigenkosten unter Berücksichtigung des Produktions- und Lagerstatus bezogen auf die fraglichen Bestellungen zu leisten.

Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, soweit nicht für einzelne Liefergegenstände besondere Gewährleistungsfristen vereinbart sind und bezieht sich auf Material- und Fabrikationsfehler.
Wir anerkennen nur Mängelrügen, die nach Erbringung der Leistung innerhalb von 8 Tagen erhoben und spätestens 14 Tagen schriftlich angezeigt wurden. Die Garantieleistung des Herstellers entfällt, wenn festgestellt wird, dass die Wartungs-, Desinfektions- und Überprüfungsvorschriften laut Gebrauchsanweisung nicht eingehalten wurden, das Gerät durch Gewalt oder Bedienungsfehler beschädigt oder sonst in einer Weise verwendet wurde, die den Gebrauchs- und Sicherheitsvorschriften widerspricht. Die Garantieleistung entfällt auch, wenn als Ersatzteile nicht original Biegler Materialien verwendet wurden oder Reparaturmaßnahmen nicht durch vom Hersteller oder Lieferanten autorisierte Personen vorgenommen wurden. Ist der Hersteller verpflichtet, Garantie zu leisten, so trägt der Kunde Kosten und Gefahr des Transportes des Gerätes vom und zum Einsatzort.

Schadenersatz

Der Hersteller und/oder Lieferant haften in keinem Fall für leichtes Verschulden. Der Ersatz von Verdienst- und Gewinnentgang ist jedenfalls ausgeschlossen.

Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Vorzugszinsen in Höhe von 5% über dem aktuell verlautbarten Basiszinssatz (gemäß 1. Euro-JuBeG BGBl. I Nr. 125/1998), der an die Stelle des Diskontsatzes der Österreichischen Nationalbank tritt, zu berechnen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Insolvenz

Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers festgestellt oder nachträglich bekannt, sind wir berechtigt, die weitere Ausführung unserer Lieferungen/Leistungen von der Erstellung geeigneter Sicherheiten abhängig zu machen.

Reklamationen außerhalb Gewährleistungsfrist

Der Käufer verpflichtet sich, jede Mängelrüge an Biegler weiterzuleiten.

Vertriebsaufzeichnungen

Der Käufer verpflichtet sich, umfassende Aufzeichnungen über ausgelieferte Medizinprodukte zu führen. Sie müssen ausreichende Informationen beinhalten, um eine lückenlose und schnelle Rücknahme der Medizinprodukte vom Markt zu ermöglichen. Der Käufer hat alle Aufzeichnungen mindestens 13 Jahre ab Datum des Übergabeprotokolls aufzubewahren.

Rückruf

Der Käufer verpflichtet sich im Falle eines Rückrufes seine Vertriebsaufzeichnungen Biegler zur Verfügung zu stellen. Diese Aufzeichnungen müssen Seriennummer des Gerätes, Name und Adresse des Kunden und Datum der Aufstellung des Gerätes enthalten.

Gerichtsstand und Recht

Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
Zuständiges Gericht: Wien, Bezirksgericht Innere Stadt

Sonstiges

Biegler erteilt bezüglich seiner Produkte keinen Rat oder Anweisungen im Zusammenhang mit der Verrechnung, dem Coding oder der Erstattungsmöglichkeit durch öffentliche oder private Krankenversicherer.
Biegler übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für externe Inhalte und Webseiten, die mit Bieglers eigener Webseite verlinkt sind.

Biegler behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den Verkaufs- und Lieferbedingungen vorzunehmen.

Ausgabe Jänner 2019

Verkaufs- und Lieferbedingungen der Biegler GmbH im PDF-Format